Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.03.1990 - 18a U 21/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 249; BGB § 254; BGB § 847
Haftung aus Ingerenz trotz ungeklärter Ursache einer Explosion - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1991, 28
- VersR 1992, 468
- r+s 1991, 127
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 24.07.1998 - 10 U 24/98
Verkehrsunfall - Mitnahme eines Betrunkenen - Haftung
So ist in der Rechtsprechung entschieden, dass z. B. die Mitnahme eines erkennbar stark Betrunkenen auf dem Beifahrersitz verkehrsgefährdend sein kann (OLG Hamm VRS 54, 197) oder der Fahrer nicht zulassen darf, dass ein - jugendlicher - Beifahrer im Auto befindliche Feuerwerkskörper entzündet; er haftet sonst auch diesem gegenüber (OLG Karlsruhe NZV 91, 28). - AG Mönchengladbach, 31.10.2001 - 35 C 178/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Hautarzt
Das Gericht hat hierbei Entscheidungen anderer Gerichte über die Zuerkennung von Schmerzensgeldbeträgen bei Verbrennungsverletzungen vergleichend berücksichtigt, wobei hierbei auch das Alter der jeweiligen Entscheidung beachtet wurde (nämlich die Entscheidungen OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1996, 119; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 1996, 1289; OLG Köln, Versicherungsrecht 1989, 750; OLG Karlsruhe r + s 1991, 127).